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Webdesign für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Unternehmer und Privatleute suchen eine Steuerkanzlei oft mit einer konkreten Frage: Übernimmt sie die Lohnabrechnung, den Jahresabschluss, die Erbschaftsteuer? ARENJA IT-Solutions gestaltet Websites für Steuerberatungs- und Prüfungskanzleien, die das Leistungsspektrum geordnet zeigen und im Ton so sachlich bleiben, wie es das Berufsrecht verlangt.

Sachliche Werbung nach dem Steuerberatungsgesetz

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist Werbung nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Wirtschaftsprüfer unterliegen eigenem Berufsrecht nach der Wirtschaftsprüferordnung.

Auf der Website bedeutet das: Leistungen und Schwerpunkte werden beschrieben, nicht beworben. Statt Versprechen wie „wir sparen Ihnen Steuern“ steht dort, für wen die Kanzlei arbeitet und welche Aufgaben sie übernimmt.

Leistungen und Zielgruppen geordnet

Eine Steuerkanzlei berät oft sehr unterschiedliche Mandanten: Handwerksbetriebe, Freiberufler, Vereine, Erben. Die Website gliedert das Angebot deshalb nach diesen Gruppen oder nach Aufgaben wie Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen, je nachdem, wonach Ihre Mandanten fragen.

Jede Gruppe bekommt eine eigene Seite oder einen eigenen Abschnitt mit den Unterlagen, die zum ersten Gespräch gehören. Die Texte liefern Sie; im Konzept legen wir fest, wie viele Seiten das Angebot braucht.

Die Website führt von jeder Leistungsseite zum Kontaktformular; auf Wunsch kommt eine Online-Terminbuchung dazu, deren Gebühren Sie direkt an den Buchungsdienst zahlen. Fristen und Zuständigkeiten, die sich jedes Jahr ändern, gehören nicht in feste Texte, sondern in einen Bereich, den Sie selbst pflegen.

Ein Portal für Mandanten

Manche Kanzleien möchten, dass Mandanten sich anmelden und dort Informationen abrufen. Ein solches Kundenportal gehört zum Website-Abo „Web Individuell“: Es wird nach einem Konzept im Angebot gebaut und mit Hosting, Updates und täglicher Datensicherung betreut.

Weil dort vertrauliche Daten liegen, gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO dazu. Programme, die Sie bereits für den Austausch mit Mandanten nutzen, bleiben bestehen; die Website verweist auf sie, statt sie nachzubauen.

Pflichtangaben, Team und Karriere

Weil Steuerberatung ein reglementierter Beruf ist, verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG zusätzliche Impressumsangaben, etwa zur zuständigen Steuerberaterkammer und zu den berufsrechtlichen Regeln samt Fundstelle. Impressum und Datenschutzerklärung formulieren Sie oder Ihre Rechtsberatung; ARENJA setzt sie ein.

Mandanten möchten wissen, wer ihre Unterlagen bearbeitet: Eine Teamseite nennt Ansprechpartner je Bereich. Für die Suche nach Steuerfachangestellten kommt eine Karriereseite mit Bewerbungsformular dazu.

Häufige Fragen

Darf eine Steuerkanzlei auf ihrer Website mit Ersparnissen werben?

Werbung muss nach § 57a StBerG sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichten. Versprechen über Ersparnisse im Einzelfall passen dazu nicht; die Website beschreibt deshalb Leistungen statt Ergebnisse.

Ist ein Mandantenportal immer nötig?

Nein. Das Portal ist ein eigener Baustein im Website-Abo „Web Individuell“; die Website mit Kontaktformular funktioniert ohne.

Ratgeber: Werberecht für Praxen und Kanzleien

Erstgespräch anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Praxis, Kanzlei oder Ihr Büro und was die Website leisten soll. Im Erstgespräch legen wir den Umfang fest; danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

Datenschutzerklärung lesen

Lieber direkt? E-Mail an kontakt@webagentur-pro.de oder Anruf unter +49 1515 63 7171 5.