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Website für Immobilienmakler und Hausverwaltungen

Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, prüfen einen Makler genau, bevor sie ihm ihr Haus anvertrauen. Für Hausverwaltungen gilt dasselbe bei Eigentümergemeinschaften. ARENJA IT-Solutions gestaltet Websites für Immobilienbüros, die seriös auftreten, Objekte übersichtlich zeigen und die Angaben enthalten, die für Anzeigen und Impressum vorgeschrieben sind.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Liegt beim Inserieren ein Energieausweis vor, muss eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bestimmte Angaben daraus enthalten, darunter die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch und den wesentlichen Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden auch Baujahr und Effizienzklasse (§ 87 GEG). Verantwortlich kann auch der Makler sein, wenn er die Anzeige veröffentlicht.

Jede Objektseite bekommt deshalb feste Felder für diese Angaben, damit keines vergessen wird. Die Werte selbst tragen Sie aus dem Energieausweis ein.

Erlaubnis und Aufsichtsbehörde im Impressum

Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien brauchen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Wer einen digitalen Dienst im Rahmen einer zulassungsbedürftigen Tätigkeit anbietet, nennt im Impressum außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG).

Die Angaben liefern Sie aus Ihrem Erlaubnisbescheid; Rechtstexte gehören nicht zum Leistungsumfang einer Website zum Einmalpreis. Das Impressum ist von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar.

Exposés und Objekte

Objekte erscheinen als eigene Seiten mit Fotos, Grundriss und Beschreibung, dazu ein Exposé zum Herunterladen, wenn Sie eines haben. Verkaufte oder vermietete Objekte nehmen Sie heraus oder kennzeichnen sie.

Fotos und Grundrisse brauchen wie alle Bilder ein Nutzungsrecht für das Internet; stammen sie vom Eigentümer oder von einem Fotografen, lassen Sie sich die Veröffentlichung in Textform erlauben. Auf dem Handy stehen Fotos und Eckdaten untereinander, damit niemand zoomen muss, um Wohnfläche, Zimmerzahl oder Lage zu finden.

Wie viele Objektseiten dauerhaft nötig sind, legen wir im Erstgespräch fest; sie zählen zum Seitenumfang. Im Website-Abo „Web Business Plus“ sind bis zu 25 Unterseiten und ein monatliches Kontingent für Änderungen enthalten, bei einer Website zum Einmalpreis pflegen Sie die Objekte nach einer Einweisung selbst.

Für Eigentümer und Hausverwaltungen

Für Eigentümer, die eine Bewertung oder Vermarktung wünschen, erklärt ein eigener Abschnitt, wie Sie dabei vorgehen, und führt zu einem Kontaktformular mit den Feldern, die Sie für ein erstes Gespräch brauchen.

Hausverwaltungen zeigen Leistungen für Eigentümergemeinschaften und Mietverwaltung, Notfallnummern und Sprechzeiten. Ein Portal für Eigentümer oder Mieter lässt sich als Kundenportal im Website-Abo „Web Individuell“ umsetzen.

Weil darin Daten von Eigentümern und Mietern liegen, gehört zu einem solchen Portal ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Häufige Fragen

Muss jedes Objekt auf der Website Angaben zum Energieausweis haben?

Die Pflicht nach § 87 GEG gilt für Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien, wenn beim Inserieren ein Energieausweis vorliegt. Ob das für Ihre Objektseiten zutrifft, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die Felder dafür sind vorbereitet.

Können Objekte automatisch von einem Immobilienportal übernommen werden?

Nein, eine automatische Übernahme gehört nicht zum festen Umfang.

Ratgeber: Mehrsprachige Website für Praxis und Kanzlei

Erstgespräch anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Praxis, Kanzlei oder Ihr Büro und was die Website leisten soll. Im Erstgespräch legen wir den Umfang fest; danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

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