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Ratgeber

Mehrsprachige Website für Praxis und Kanzlei

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Sprechen Patienten oder Mandanten eine andere Muttersprache und jemand im Team diese Sprache, zeigt eine Website in mehreren Sprachen das, bevor jemand anruft. Dafür braucht sie einen Plan: welche Sprachen, welche Seiten, wer übersetzt und wie Suchmaschinen die Fassungen zuordnen.

Welche Sprachen und welche Seiten

Sinnvoll ist eine Sprache dann, wenn die Praxis oder Kanzlei in dieser Sprache auch betreuen kann. Eine englische oder türkische Website, auf die ein Termin nur auf Deutsch folgt, weckt falsche Erwartungen. Nennen Sie deshalb auf jeder Sprachfassung, wer im Team die Sprache spricht.

Nicht jede Seite muss übersetzt werden. Oft genügen die Startseite, die wichtigsten Leistungen, Anfahrt und Sprechzeiten sowie der Kontaktweg. Ausführliche Fachtexte, die sich häufig ändern, bleiben dann auf Deutsch. Jede übersetzte Seite zählt beim Umfang einer Website mit, deshalb lohnt es sich, die Auswahl früh festzulegen.

Fachleute übersetzen lassen

Automatische Übersetzungen sind ein guter Entwurf, aber kein fertiger Text für eine Praxis oder Kanzlei. Fachbegriffe, Höflichkeitsformen und rechtliche Ausdrücke werden leicht falsch übertragen, und ein falsches Wort kann auf einer Arzt- oder Anwaltsseite mehr schaden als eine fehlende Übersetzung.

Lassen Sie die Texte deshalb von Fachleuten übersetzen oder prüfen, die die Sprache und das Fachgebiet kennen. Bei Berufsbezeichnungen und Titeln ist besondere Sorgfalt nötig: Die gesetzliche Berufsbezeichnung, die im Impressum stehen muss, ist die des Staates, in dem sie verliehen wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Eine Übersetzung kann daneben stehen, sie ersetzt sie aber nicht.

Technik: eigene Adressen und hreflang

Jede Sprachfassung bekommt eigene Adressen, etwa unter /en/ für Englisch. So kann man sie direkt verlinken, und Suchmaschinen können sie getrennt erfassen. Jede Seite trägt außerdem im Quelltext ihre Sprache, damit Vorleseprogramme die richtige Aussprache wählen.

Damit Google weiß, dass zwei Seiten dieselben Inhalte in verschiedenen Sprachen sind, gibt es die Angabe hreflang. Google beschreibt drei gleichwertige Wege, sie zu setzen: als Link-Elemente im Kopf der Seite, als HTTP-Header oder in der Sitemap. Wichtig ist, dass jede Sprachfassung auf sich selbst und auf alle anderen verweist; fehlen die Rückverweise, werden die Angaben ignoriert. Mit x-default lässt sich eine Seite für alle übrigen Sprachen festlegen.

Google rät davon ab, Besucher automatisch von einer Sprachfassung auf eine andere umzuleiten, und empfiehlt Links zu den anderen Fassungen, damit Nutzer selbst wählen. Ein gut sichtbarer Sprachwähler, auf dem jede Sprache in ihrer eigenen Schreibweise steht, erfüllt das.

  • Eigene Adresse je Sprachfassung, zum Beispiel /en/.
  • hreflang mit Verweis auf sich selbst und alle anderen Fassungen.
  • Sprachwähler sichtbar, ohne automatische Umleitung.

Rechtstexte und Formulare je Sprache

Impressum und Datenschutzerklärung müssen auch von jeder fremdsprachigen Seite aus leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Informationen zum Datenschutz sollen präzise, verständlich und in klarer und einfacher Sprache gegeben werden (Art. 12 Abs. 1 DSGVO); für Besucher, die kein Deutsch lesen, spricht das für eine übersetzte Datenschutzerklärung. Ob und welche Texte Sie übersetzen müssen, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Formulare brauchen in jeder Sprachfassung übersetzte Beschriftungen, Pflichthinweise und Einwilligungstexte. Antworten auf Anfragen in einer fremden Sprache sollten auch in dieser Sprache kommen können; sonst ist ein Hinweis besser, dass die Antwort auf Deutsch erfolgt.

Sprachfassungen aktuell halten

Ändern sich Sprechzeiten, Leistungen oder das Team, wird oft nur die deutsche Seite angepasst, und die anderen Fassungen nennen noch die alten Angaben.

Legen Sie deshalb vorab fest, wer Änderungen in alle Sprachen überträgt und wie schnell. Angaben, die sich oft ändern, gehören auf möglichst wenige Seiten, damit nur wenig nachzuziehen ist. Bei Texten, die nicht sofort übersetzt werden können, hilft ein kurzer Hinweis in der jeweiligen Sprache, dass die deutsche Fassung aktueller ist.

Quellen

Website für Therapiepraxis und Pflegedienst

Erstgespräch anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Praxis, Kanzlei oder Ihr Büro und was die Website leisten soll. Im Erstgespräch legen wir den Umfang fest; danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

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