Berufsgruppe
Kanzlei-Website für Rechtsanwälte und Notare
Wer eine Kanzlei sucht, will schnell wissen: Ist sie für mein Anliegen zuständig, wer arbeitet dort, wie schnell bekomme ich einen Termin? ARENJA IT-Solutions gestaltet Websites für Einzelanwälte, Sozietäten und Notariate, die diese Fragen sachlich beantworten und im Rahmen bleiben, den das anwaltliche Berufsrecht setzt.
Was das Berufsrecht zulässt
Nach § 43b der Bundesrechtsanwaltsordnung ist Werbung erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte verbietet unsachliche, unlautere und insbesondere irreführende Werbung und lässt Werbung mit Mandaten oder Mandanten nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zu (§ 6 BORA).
Für Notarinnen und Notare gelten strengere Regeln: Sie üben ein öffentliches Amt aus und haben jedes gewerbliche Verhalten zu unterlassen, insbesondere Werbung, die diesem Amt widerspricht (§ 29 BNotO). Eine Notariatsseite ist deshalb eher ein Wegweiser als ein Werbeauftritt.
Die Gestaltung folgt dem: ruhige Typografie, klare Gliederung, keine Superlative und keine Mandantenstimmen ohne Einwilligung.
Rechtsgebiete und Fachanwaltstitel
Besucher suchen nach ihrem Problem, nicht nach Ihrer Kanzlei. Jedes Rechtsgebiet, in dem Sie beraten, bekommt deshalb eine eigene Seite oder einen eigenen Abschnitt mit den typischen Anliegen und dem ersten Schritt zur Beratung.
Fachanwaltsbezeichnungen verleiht die Rechtsanwaltskammer, für höchstens drei Rechtsgebiete (§ 43c BRAO); auf der Website stehen sie nur, wenn sie verliehen sind. Andere Schwerpunkte dürfen nach § 7 BORA benannt werden, wenn Sie entsprechende Kenntnisse nachweisen können und keine Verwechslung mit einer Fachanwaltschaft entsteht.
Pflichtangaben und Vertraulichkeit
Als Angehörige eines reglementierten Berufs nennen Anwältinnen und Anwälte im Impressum unter anderem die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Den Wortlaut liefern Sie; Rechtstexte gehören nicht zum Leistungsumfang einer Website zum Einmalpreis.
Mandatsinhalte gehören nicht in ein offenes Kontaktformular. Das Formular fragt deshalb nur ab, was für einen Rückruf oder einen Termin nötig ist, und weist darauf hin, Einzelheiten erst im Gespräch zu schildern.
Team, Termine und Sprachen
Eine Seite für das Team stellt Berufsträger und Mitarbeitende mit Foto und Zuständigkeit vor. Termine können Mandanten über eine Online-Terminbuchung vereinbaren; die Gebühren des Buchungsdienstes zahlen Sie direkt an den Anbieter.
Berät die Kanzlei auch auf Englisch oder in weiteren Sprachen, bekommt die Website eine eigene Sprachfassung. Die Übersetzung liefern Sie oder ein Übersetzungsbüro; jede Fassung zählt zum vereinbarten Seitenumfang.
Häufige Fragen
Darf eine Kanzlei auf ihrer Website Mandanten nennen?
Nach § 6 Abs. 2 BORA ist Werbung mit Mandaten oder Mandanten nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Ohne Einwilligung nennt die Website keine Mandanten und keine Fälle.
Passt die Website auch zu einem Notariat?
Ja, mit zurückhaltenderer Gestaltung: Für Notare gilt § 29 BNotO. Die Seite informiert über Leistungen, Termine und benötigte Unterlagen, ohne zu werben.