Berufsgruppe
Website für Arztpraxis und Zahnarztpraxis
Patientinnen und Patienten suchen eine Praxis meist dann, wenn sie schnell eine Antwort brauchen: Wird hier behandelt, was mich betrifft, wann ist geöffnet, wie komme ich an einen Termin? Eine gute Praxis-Website beantwortet genau das, ruhig und ohne Werbesprache. ARENJA IT-Solutions gestaltet Websites für Haus- und Fachärzte, Zahnarztpraxen und Gemeinschaftspraxen, abgestimmt auf die Regeln, die für die Werbung von Ärzten und Zahnärzten gelten.
Sachlich informieren statt werben
Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlaubt Ärztinnen und Ärzten sachliche berufsbezogene Informationen und untersagt berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende (§ 27 MBO-Ä). Für Zahnärzte enthält die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer eine entsprechende Regel (§ 21). Verbindlich sind jeweils die Berufsordnungen der Landeskammern, die davon abweichen können.
Hinzu kommt das Heilmittelwerbegesetz. Es gilt auch für Werbung mit Behandlungen und Verfahren, sobald sie sich auf Krankheiten oder Beschwerden bezieht (§ 1 HWG), und verbietet irreführende Aussagen, etwa den Eindruck, ein Erfolg sei sicher zu erwarten (§ 3 HWG). Für Werbung außerhalb der Fachkreise nennt § 11 HWG weitere Grenzen, unter anderem für Äußerungen Dritter wie Dank- und Empfehlungsschreiben.
Für die Gestaltung heißt das: Leistungen werden beschrieben, nicht angepriesen. Statt „beste Behandlung“ steht dort, welche Untersuchungen die Praxis anbietet, wie ein Termin abläuft und was Patienten mitbringen sollten.
Pflichtangaben im Impressum
Ärzte und Zahnärzte üben einen reglementierten Beruf aus. Das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt deshalb im Impressum zusätzliche Angaben: die Kammer, der Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG).
Die Website bekommt dafür ein eigenes, gut erreichbares Impressum und eine Datenschutzerklärung. Den Wortlaut beider Texte liefern Sie oder Ihre Rechtsberatung; Rechtstexte gehören nicht zum Leistungsumfang einer Website zum Einmalpreis.
Terminbuchung und Kontakt
Viele Praxen möchten Termine nicht nur am Telefon vergeben. Eine Online-Terminbuchung lässt sich als Funktion der Website oder über den Buchungsdienst Ihrer Wahl einbinden; die Gebühren dieses Dienstes zahlen Sie direkt an den Anbieter.
Bei Anfragen über die Website geht es schnell um Gesundheitsdaten. Das Kontaktformular fragt deshalb nur, was für eine Rückmeldung nötig ist, und bittet darum, Beschwerden nicht in ein Freitextfeld zu schreiben. Betreibt ARENJA die Website im Abo, gehört ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO dazu.
Praxisteam und Sprechzeiten
Wer eine Praxis zum ersten Mal betritt, möchte wissen, wen er dort trifft. Eine Seite für das Praxisteam stellt Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeitende mit Foto und Aufgabe vor; Weiterbildungsbezeichnungen stehen dort in der Form, in der Sie sie nach Ihrer Berufsordnung führen dürfen (§ 27 Abs. 4 MBO-Ä). Die Fotos sollten Sie selbst beauftragen oder mit den nötigen Rechten liefern.
Sprechzeiten, Vertretung im Urlaub, Anfahrt und Barrierefreiheit des Eingangs gehören auf die Startseite, nicht in ein Untermenü. Eine weitere Sprachfassung hilft Patienten, die nicht Deutsch sprechen; die Übersetzung liefern Sie oder ein Übersetzungsbüro.
Häufige Fragen
Darf eine Arztpraxis Bewertungen von Patienten auf ihrer Website zeigen?
Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt die Werbung mit Äußerungen Dritter wie Dank- und Empfehlungsschreiben (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG). Ob und wie Sie Bewertungen zeigen, klären Sie deshalb vorher mit Ihrer Kammer oder Rechtsberatung.
Wer schreibt die Texte für die Praxis-Website?
Die Texte liefern Sie, denn nur Sie wissen, welche Leistungen die Praxis anbietet. ARENJA legt im Konzept fest, welche Seite welchen Text braucht, und baut Ihre Texte in die Seiten ein.
Wie lange dauert es bis zur fertigen Website?
Das hängt vom Umfang und davon ab, wie schnell Texte und Fotos vorliegen. Den Zeitplan legen wir nach dem Erstgespräch im Angebot fest.