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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 | Anbieter / Kontakt

ARENJA IT‑Solutions
Rolf‑Dieter‑Koch‑Weg 20
45141 Essen – Deutschland

nachfolgend: Anbieter

2 | Allgemeiner Teil

2.1 Geltungsbereich und Gegenstand

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
  2. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
  3. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
  4. Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
  5. Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online‑Shops, ein.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

3 | Vertragsschluss

  1. Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar.
  2. Der Anbieter prüft nach bestem Wissen und Gewissen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und geeignet sind, und erstellt auf dieser Basis ein Angebot. Eine rechtliche Überprüfung erfolgt nicht.
  3. Erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
  4. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen, Mustern o. Ä. Er hat sämtliche Kopien zu löschen oder an den Anbieter herauszugeben.

4 | Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter tut Gleiches.
  2. Der Kunde stellt alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt zur Verfügung.
  3. Für Beschaffung von Materialien (Texte, Bilder …) ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  4. Bei verspäteter Mitwirkung haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Verzögerungen.
  5. Stellt der Kunde Inhalte zur Verfügung, garantiert er, dass diese keine Rechte Dritter verletzen; eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt.
  6. Verletzt der Kunde diese Pflichten, kann der Anbieter den Mehraufwand (z. B. Stockfotos) berechnen.

5 | Abnahme

  1. Der Anbieter kann eine schriftliche Abnahme verlangen.
  2. Die Abnahmefrist wird auf zwei (2) Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung festgelegt, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände eine längere Frist erforderlich ist.
  3. Äußert sich der Kunde innerhalb der Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

6 | Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung (Angebot).
  2. Der Anbieter kann Preise anpassen, wenn seine eigenen Kosten steigen. Kunden werden mindestens einen Monat vorab informiert und können widersprechen.
  3. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt dies als Zustimmung; bei Widerspruch endet der Vertrag außerordentlich zum Anpassungszeitpunkt.

7 | Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

  1. Mindestlaufzeit: 24 Monate, Kündigungsfrist: 3 Monate.
  2. Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8 | Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

  1. Unwesentliche Mängel begründen keine Ansprüche. Art der Nacherfüllung wählt der Anbieter.
  2. Verjährungsfrist für Mängel: 1 Jahr (Ausnahmen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit).
  3. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender Haftung.
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Kundenverstöße gegen AGB oder geltendes Recht zurückgehen.

9 | Leistungen für Webseiten

9.1 Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden

Die Erstellung erfolgt grundsätzlich agil. Verträge sind Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB. Mobile‑ und Cross‑Browser‑Optimierung (letzte zwei Browserversionen) sind Standard, sofern nicht anders vereinbart.

Rechte‑Prüfungen, Tools, Zertifikate oder Quellcode-Übergabe sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

Ohne separate Wartungsvereinbarung liegt die technische Instandhaltung nach Abnahme beim Kunden; der Anbieter haftet nicht für Sicherheitslücken durch veraltete Drittsoftware.

9.2 Erstellung mittels Lasten‑ und Pflichtenheft

Lastenheft wird vom Kunden erstellt und vom Anbieter geprüft. Danach erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das der Kunde abnimmt. Nur die dort definierten Leistungen sind geschuldet. Änderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

9.3 Impressum und Datenschutzerklärung per Generator

Der Anbieter erstellt die Texte mit Generatoren; rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden. Änderungen muss der Kunde mitteilen und ggf. gesondert beauftragen.

10 | Webhosting (Resell)

  1. Leistungsumfang wird individualvertraglich vereinbart. Der Anbieter darf Drittleistungen nutzen.
  2. Verfügbarkeit: mind. 99 % p. a., ausgenommen höhere Gewalt etc.
  3. Kein Anspruch auf feste IP, außer vereinbart.
  4. Kunde verwaltet Zugangsdaten sicher und fertigt Datensicherungen an.

11 | Domainregistrierung

  1. Vertrag über Domain entsteht direkt zwischen Kunde und Vergabestelle / Registrar. Der Anbieter vermittelt nur.
  2. Kunde verantwortet Rechtefreiheit der Domain.
  3. Es gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen.

12 | Wartung und Pflege von Webseiten

  1. Nach Fertigstellung kann der Anbieter Wartungsverträge anbieten; Pflicht zur Annahme besteht nicht.
  2. Wartung umfasst Funktionsstörungen und anlassbezogene Aktualisierung für aktuelle Browserversionen.
  3. Kompatibilität muss gegeben sein; eigenmächtige Änderungen des Kunden können Wartung ausschließen.
  4. Inhaltliche Aktualisierung (Impressum, DSGVO) ist nur geschuldet, wenn vereinbart.

13 | Marketing und Content

13.1 SEO‑Marketing

Der Anbieter schuldet nur die Durchführung von Maßnahmen, kein bestimmtes Ranking. Kündigungsfrist: 3 Monate.

13.2 SEA‑Kampagnen

Schuld ist die Durchführung von Anzeigen nach Freigabe der Keywords durch den Kunden. Rechtliche Prüfung der Keywords obliegt dem Kunden.

13.3 Social‑Media‑Marketing

Der Anbieter übernimmt technische Erstellung/Betreuung; Inhalte wählt und verantwortet der Kunde. Werbeanzeigen werden nach Kundenwunsch erstellt, ohne Ergebnisgarantie.

13.4 Content‑Marketing

Der Anbieter erstellt Texte nach Kunden‑Briefing, mit zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen gegen Mehrkosten.

14 | Beratung / Consulting

14.1 Beratungsleistungen

Der Anbieter beurteilt den Beratungsgegenstand nach bestem Wissen; keine Rechtsberatung. Ergebnis wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

14.2 UX / UI‑Beratung

Empfehlungen für künftige Designmaßnahmen; keine Erfolgsgarantie (z. B. Conversion‑Rate).

14.3 Marktbeobachtung

Durchführung der abgestimmten Beobachtungsmaßnahmen ohne Erfolgszusicherung.

15 | Gestaltung und Design

15.1 Logogestaltung und ‑Konzeption

Der Anbieter prüft Machbarkeit, aber keine Schutzrechte. Zwei Korrekturschleifen inklusive. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

15.2 Print‑Design

Werkvertrag zur Entwicklung von Print‑Gestaltungen. Zwei Korrekturschleifen; darüber hinausgehende Änderungen gegen Mehrkosten. Übergabe i. d. R. als Druckdatei (PDF/JPG/PNG).

16 | Entwicklung und Programmierung

16.1 Entwicklung von Apps

Werkvertrag über die Neuentwicklung mobiler Apps (iOS / Android) nach agilen Methoden. Keine Garantie für App‑Store‑Zulassung; ggf. Nachbearbeitung gegen Kostenübernahme durch den Kunden.

Kunde erhält einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nicht anders vereinbart. Updates/Anpassungen nur, wenn vertraglich geregelt.

17 | Schlussbestimmungen

  1. Rechteeinräumung / Eigenwerbung: Nach vollständiger Zahlung räumt der Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht ein. Der Anbieter darf das Projekt als Referenz verwenden und im Footer verlinken.
  2. Vertraulichkeit: Der Anbieter behandelt alle Geschäfts‑ und Projektunterlagen streng vertraulich; Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt.
  3. Sonstiges: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern zulässig. Änderungen der AGB sind mit angemessener Frist möglich; Schweigen des Kunden gilt als Zustimmung.
  4. Sprachklausel: Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung Vorrang.
  5. Stand: 06.06.2025
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